Mit der sehr gut besuchten Veranstaltung haben wir versucht, Transparenz in ein sehr komplexes Thema zu bringen. Dazu sorgten neben Dr. Markus Rösler, Dr. Angela Brüx, Kai Langenecker auch Dr. Dominik Modrzejewski vom Landesbauernverband und Andreas Abrell als Vertreter der örtlichen Landwirtschaft für eine ausgewogene Mehrperspektivität.
Großer Dank an Herrn Langenecker, den technischen Beigeordneten, für seine Ausführungen sowie an die an den Recherchen beteiligten Mitarbeiterinnen der Stadt!
Das Fazit der Verwaltung: „Die Errichtung von FFPV fordert die Inanspruchnahme von wertvollen landwirtschaftlichen und zur Kulturlandschaft gehörenden Flächen, die nicht nur für die Lebensmittelerzeugung, sondern auch für den Natur- und
Artenschutz, die Freizeitgestaltung und die Erholung von hoher Bedeutung sind.
In besonderen Maßen trifft es auf viele Flächen auf der Gemarkung Korntal-
Münchingen zu. Große Teile des Außenbereichs haben einen sehr hohen Wert für
die Landwirtschaft (sehr gute Böden, gutes Wegenetz, gute Zuschnitte und
Flächengrößen) sowie für die intensive Freizeitnutzung und den Fuß- und
Radverkehr zwischen den Stadtteilen. Daher ist die Stadt der Ansicht, dass eine
Steuerung von FFPV eine individuelle Betrachtung der örtlichen
Situation benötigt um besonders wertvolle Flächen für ihre aktuelle Nutzung zu
erhalten und gleichzeitig die Energiewende an hierfür geeigneten Standorten
voranzutreiben.“
Verwaltung und GR haben 4% unserer Flächen mit geringerer Bodenqualität, also das 20-fache der geforderten 0,2 %, zur Nutzung von FFPV ausgewiesen.
Diese alternativen Potenzialflächen weisen eine Gesamtgröße von ca. 80 ha auf.
Das Kriterium „wertvolle Böden“ wurde vom Regionalparlament offenbar einfach nicht als wichtig genug erachtet, um als Ausschlusskriterium für die Öffnung der geschützten Grünzüge für die PV-Anlagen entlang der Verkehrswege aufgenommen zu werden.
Das Landschaftsbild bei einer Neckarschleife beispielsweise war anscheinend hingegen relevant.
Interessant der Hinweis von Herrn Langenecker, dass in der Mehrheit der anderen Regionalverbände wertvolle Böden anscheinend als Ausschlusskriterium erachtet wurden.
Erstaunlich, dass der Kreis Ludwigsburg, der dicht besiedelste undwaldärmste Kreis, am meisten zur Gesamtplanung der FFPV in der Region Stuttgart beitragen soll:
ca. 39 % der Kreis Ludwigsburg, Aufgrund der vielen Verkehrswege, entlang derer nach Willen des Bundes die PV-Anlagen installiert werden sollen.
ca. 3,5 % (!) hingegen der Kreis Göppingen (da wenig Verkehrswege!)
ca. 18 % der Kreis Böblingen
ca. 22 % der Kreis Esslingen
ca. 11,1 % der Kreis Rems-Murr
Und Korntal-Münchingen trägt innerhalb des Kreises Ludwigsburg nochmal besonders viel bei (20-facher Faktor s.o.).
Wie kann das sein, dass diese Zahlen im Regionalparlament anscheinend keinen interessiert haben?
Diese Kritik wurde durch Herrn Modrzejewski eindrücklich bestätigt. Die Strohgäu-Böden mit den höchsten Ertragsmesszahlen von über 60 grenzen diese als Nutzung für FFPV aus.
Zunächst sollten aus Sicht von Herrn Modrzejewski, Vertreter des Landesbauernverbandes versiegelte Flächen, also Dachflächen, Parkplätz etc. genutzt werden. An 2. Stelle nichtlandwirtschaftliche Flächen, z.B. Konversionsflächen, also ehemals genutzte, derzeit brachliegende Grundstücke, und als 3. müsste Agri-PV installiert werden und wenn FFPV, dann in Bürger- oder in Bauernhand.
Da aber in unserem Raum ca. 90% der Nutzflächen von Landwirten gepachtet sind, ist dies nur schwer umzusetzen.
Möglicherweise würde nicht jeder Landwirt von den PV-Anlagen profitieren; viele Landwirte im Kreis LB müssen auch Land zu pachten. Sie würden dann unter Umständen ihre Bewirtschaftungsflächen verlieren, was von Herrn Abrell bestätigt wurde.
Andreas Abrell erinnerte an die reich gedeckten und geschmückten Altäre bei den Erntedankgottesdiensten am 12.10.2025, die uns alle vor Augen führen, was regionale landwirtschaftliche Produktion auf den Tisch bringt. Dies gilt es auch weiterhin sicherzustellen.
Dr. Angela Brüx, Stellevertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Regionalversammlung, hatte die undankbare Aufgabe den Entscheidungsprozess in der Regionalversammlung zu erläutern, der an die Bundesgesetzlage zum Erneuerbare- Energien-Gesetz von 2023 gebunden ist.
Ein besonderer Dank an Markus Rösler, dass er nicht nur die FFPV aus landespolitischer Sicht beleuchtete, sondern die ganze Veranstaltung souverän managte
Es bleiben drei Strohhalme der Hoffnung:
- Das Versprechen von Markus Rösler, dass Juristen der Landesregierung klären werden, inwiefern Bundesgesetz auch regionale/kommunale Belange respektieren muss.
- Dass in der Regionalversammlung am 03.12.2025 die alternativen Standorte für FFPV von Korntal-Münchingen berücksichtigt werden.
- Dass der Bebauungsplan „Landschaftspark Korntal-Münchingen“ und die entsprechende Veränderungssperre die wertvollsten Böden an dieser Stelle schützen können.
Als Abschluss ein Auszug aus der Stellungnahme der Verwaltung: „Bereits die Regelungen anderer Regionen zeigen, dass eine Ausnahme, die die Öffnung Regionaler Grünzüge bei besonders hoher landwirtschaftlicher Qualität von Flächen einschränkt, naheliegend ist. Sie drängt sich im Übrigen schon deshalb auf, weil offensichtlich ist, dass die Zulassung jedenfalls von „klassischen“ Freiflächenphotovoltaikanlagen gerade auf landwirtschaftlich optimalen Flächen kaum abwägungsgerecht sein kann.“
Vom Prinzip Hoffnung geleitet bleiben wir zuversichtlich, dass die Würfel zu „unseren“ Gunsten fallen werden, ganz im Sinne einer Politik des Gehört Werdens.
Albrecht Gaiser für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Korntal, den 20./27.10.2025